Ihre berufliche Vorsorge

01.01.2021

Der Bundesrat hat am 25.11.2020 die Reform der beruflichenVorsorge (BVG 21) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Ziel istweiterhin, das Rentenniveau zu sichern, indem die Umwandlungssätze von 6.8% auf 6% sinken sollen. Weiter soll mehr Teilzeitbeschäftigten das BVG durch Reduktion des Koordinationsabzugs ermöglicht werden und die Altersgutschriften sollen nur noch in 2 anstatt 4 Stufen erfolgen. Die Übergangsrenten würden über AHV-Prozente teilfinanziert werden. Wir sind gespannt, wie das Parlament die neuen Vorschläge beurteilt.

In der Zwischenzeit geht die Quersubventionierung der Rentner durch die aktiv Versicherten weiter und betrug 2019 gemäss BSV 7 Milliarden Franken. Weitere Quersubventionierungenerfolgen auch von den überobligatorisch zu den obligatorisch Versicherten unddurch Bezahlung von zu hohen Risikobeiträgen für IV und Tod. Es fehlt weitgehend an Transparenz im BVG. Im obligatorischen BVG-Bereich wird der Zinssatz vom Bundesrat festgelegt und beträgt momentan 1%, beim Überobligatorium sind diePensionskassen in der Verzinsung frei. Effektiv an die Versicherten ausgeschüttet wird jedoch leider nur ein kleiner Teil der Rendite, der grössteTeil wird für Quersubventionierungen, Reservenbildung, Verwaltungskosten und Dividendenzahlungen an Aktionäre benötigt.

Zur Vermeidung der Querfinanzierung empfehlen wir weiterhin ein Splitting des Vorsorgeguthabens auf zwei Pensionskassen. Die von uns empfohlene und seit Jahren bewährte PensUnit-Lösung, bei welcher der überobligatorische BVG-Teil fast wie ein dem Kunden gehörendes eigenes Depot funktioniert, ist transparent und schützt perfekt vor einer solchenQuerfinanzierung! So bleibt die erzielte Rendite nach Abzug der Kosten voll in Ihrem BVG. Bisher war diese Lösung nur zusammen mit Ihren Mitarbeitenden möglich. Neu gibt es für Belegärzte die Möglichkeit, sich bei der PensUnit SBV alleine zu versichern.

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen im Bereich des BVG. Auchwerden wir nächstes Jahr die Risikoprämien der diversen Pensionskassen näheranschauen, da wir festgestellt haben, dass unsere Kunden für gleiche Leistungenbei gewissen Pensionskassen bis zu 70% mehr Risikobeiträge zahlen! Zudem werden wir die diversen Risikopläne unserer Kunden überprüfen und wo sinnvoll, Anpassungen vornehmen, da seit 1.10.2020 nur noch 4% Risikoprämien vom Bundesrat vorgeschrieben sind statt die bisherigen 6%.

Und wir bleiben dabei: Einkäufe in das BVG sind weiterhin eines der wichtigstenSteuersparinstrumente mit Steuer- und AHV-Ersparnis von bis zu 47%.

Ihre berufliche Vorsorge

01.01.2021

Der Bundesrat hat am 25.11.2020 die Reform der beruflichenVorsorge (BVG 21) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Ziel istweiterhin, das Rentenniveau zu sichern, indem die Umwandlungssätze von 6.8% auf 6% sinken sollen. Weiter soll mehr Teilzeitbeschäftigten das BVG durch Reduktion des Koordinationsabzugs ermöglicht werden und die Altersgutschriften sollen nur noch in 2 anstatt 4 Stufen erfolgen. Die Übergangsrenten würden über AHV-Prozente teilfinanziert werden. Wir sind gespannt, wie das Parlament die neuen Vorschläge beurteilt.

In der Zwischenzeit geht die Quersubventionierung der Rentner durch die aktiv Versicherten weiter und betrug 2019 gemäss BSV 7 Milliarden Franken. Weitere Quersubventionierungenerfolgen auch von den überobligatorisch zu den obligatorisch Versicherten unddurch Bezahlung von zu hohen Risikobeiträgen für IV und Tod. Es fehlt weitgehend an Transparenz im BVG. Im obligatorischen BVG-Bereich wird der Zinssatz vom Bundesrat festgelegt und beträgt momentan 1%, beim Überobligatorium sind diePensionskassen in der Verzinsung frei. Effektiv an die Versicherten ausgeschüttet wird jedoch leider nur ein kleiner Teil der Rendite, der grössteTeil wird für Quersubventionierungen, Reservenbildung, Verwaltungskosten und Dividendenzahlungen an Aktionäre benötigt.

Zur Vermeidung der Querfinanzierung empfehlen wir weiterhin ein Splitting des Vorsorgeguthabens auf zwei Pensionskassen. Die von uns empfohlene und seit Jahren bewährte PensUnit-Lösung, bei welcher der überobligatorische BVG-Teil fast wie ein dem Kunden gehörendes eigenes Depot funktioniert, ist transparent und schützt perfekt vor einer solchenQuerfinanzierung! So bleibt die erzielte Rendite nach Abzug der Kosten voll in Ihrem BVG. Bisher war diese Lösung nur zusammen mit Ihren Mitarbeitenden möglich. Neu gibt es für Belegärzte die Möglichkeit, sich bei der PensUnit SBV alleine zu versichern.

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen im Bereich des BVG. Auchwerden wir nächstes Jahr die Risikoprämien der diversen Pensionskassen näheranschauen, da wir festgestellt haben, dass unsere Kunden für gleiche Leistungenbei gewissen Pensionskassen bis zu 70% mehr Risikobeiträge zahlen! Zudem werden wir die diversen Risikopläne unserer Kunden überprüfen und wo sinnvoll, Anpassungen vornehmen, da seit 1.10.2020 nur noch 4% Risikoprämien vom Bundesrat vorgeschrieben sind statt die bisherigen 6%.

Und wir bleiben dabei: Einkäufe in das BVG sind weiterhin eines der wichtigstenSteuersparinstrumente mit Steuer- und AHV-Ersparnis von bis zu 47%.

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